Lockerung für den gemeinsamen Gottesdienst

Langsam werden die Maßnahmen im Zusammenhang der Corona-Krise gelockert. Dies geschieht schrittweise, um im Falle es gefährlichen Anstiegs der Infektionszahlen reagieren zu können.
Am 24. April wurde mitgeteilt, dass ab dem 4. Mai auch wieder Gottesdienste unter entsprechenden Hygienebedingung mit einer maximalen Personenanzahl von 50 Personen wiederstattfinden können. Auch in unserer Gemeinde werden wir daher ab dem 10. Mai wieder Gottesdienste anbieten.

Gegenwärtig arbeiten wir an der Umsetzung der von der Landeskirche empfohlen Hygienbestimmungen.

Dabei ist auch klar, dass im Falle steigender Infektionszahlen auch in unserer Region keine hundertprozentige Sicherheit gewährleistet werden kann. Zu dem wissen wir, dass besonders unserer treuen Gottesdienstbesucher in dem erhöhten Risiko stehen, einen schwerer Verlauf der Covid-19-Erkrankung zu haben. In dieser Verantwortung wollen wir eine gemeinsame Gottesdienstfeier auch dann gewährleisten, wenn auch guten Grund Menschen nicht in Kontaktnähe in der Kirche feiern wollen.

So hat der GKR vereinbart, dass wir auch zukünftig die Praxis der Hausgottesdienst in Zusammenarbeit mit der Ev. Kirchenregion Ortrand fortzusetzen und eben diese Hausgottesdienst in der Kirche sowie in den eigenen vier Wänden parallel feiern werden. Niemand soll das Gefühl haben, er oder sie verpasst etwas vom Gottesdienst, wenn sie oder er zu Hause feiern.

Wir hoffen und beten zu Gott, dass er uns von einer Ausbreitung des Corona-Viruses in unserer Region mit all seinen Folgen verschont.

Pfr. Karl Naumann