Beerdigungen und Friedhofsnutzung (Update Februar 2022)

Hygieneregeln für Bestattungen auf dem Friedhof Ruhland und Hermsdorf

Als Trägerin des Friedhofs sind wir in der Pflicht ein Hygienekonzept umzusetzen, dass das Ansteckungsrisiko mit Co-Vid-19 verringert und gleichzeitig im Falle einer Ansteckung die Nachvollziehbarkeit der Kontaktketten ermöglicht. Auf der Grundlage der SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg gelten deswegen bis auf weiteres folgende Regeln bei Bestattungen:

  • Alle anwesenden Personen müssen sich mit Namen, Vornamen, Emailadresse oder Telefonnummer in eine vorab ausgegebene bzw. ausliegende Anwesenheitsliste eintragen. Die darauf enthaltenen Daten werden nach 4 Wochen vernichtet und nur für den Zweck verwendet, dem Gesundheitsamt die Möglichkeit zu geben, mögliche Kontaktpersonen rasch kontaktieren zu können.
  • Während der ganzen Trauerfeier, so wie bei der Verabschiedung an der offenen Grabstelle ist zu allen Zeiten ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen eines anderen Haushaltes einzuhalten. (Wir verstehen, wie schwer dies besonders bei diesem Anlass ist.)

Bei Trauerfeiern in der Friedhofshalle ist zusätzlich auf Folgendes zu achten:

  • Beim Betreten und Verlassen muss, wie auch sonst, ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen eines anderen Haushaltes eingehalten werden. Achten Sie auf zeitversetztes Betreten und Verlassen der Trauerhalle.
  • So lange der Abstand von 1,5m zwischen Personen von verschiedenen Haushalten nicht eingehalten werden kann, ist grundsätzlich eine med. Maske oder FFP2-Maske zu tragen.
  • Nutzen Sie ausschließlich die markierten Sitzplätze für Personen eines Haushaltes. Gegebenenfalls müssen Personen der Trauerfeier in gebührendem Abstand vor der Trauerhalle verweilen.
  • Händedesinfektion steht am Eingang bereit.
  • Blasinstrumente dürfen in der Halle nicht zum Einsatz kommen.
  • Die Tür bleibt während der Trauerfeier geöffnet.

Stand Feburar 2022

Für die Umsetzung der geltenden Hygieneregel trägt der Bestatter die Verantwortung. Bitte unterstützen Sie ihn dabei, diese Maßnahmen zu ihrem Schutz und dem Schutz der Anderen einzuhalten.

Mit konkreten Anliegen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Ihren Bestatter oder einfach im Gemeindebüro (035752 2125).

Pfr. Karl Naumann